Sofortige Begutachtung von Aktualität und Zustand der Finanz- und Debitorenbuchhaltung, vor Ort, im Schuldnerunternehmen
Durchführung einer zweckmäßigen Buchhaltungsarchivierung als Grundlage späterer Untersuchungen und Aufdeckung von Anfechtungsansprüchen
Erstellung der Insolvenzbuchhaltung (E/A-Rechnung bzw. Winsolvenz P4)
Überführung der Daten der Schuldnerbuchhaltung in Ihre Insolvenzbuchhaltung (E/A-Rechnung bzw. Winsolvenz P4)
Anleitung und Kontrolle der Mitarbeiter des Schuldnerunternehmens
Aufarbeitung und Fortführung der Schuldnerbuchhaltung
Anfechtungsansprüche und „Sonderaktiva“.
Durchführung einer zweckmäßigen Buchhaltungsarchivierung als Grundlage späterer Untersuchungen und Aufdeckung von Anfechtungsansprüchen
Wir bieten zahlreiche standardisierte Auswertungen der Finanzbuchhaltung zur Aufdeckung von insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüchen an
Erstellung von Sonderaktiva-Kurzberichten: Digitale Analyse der Schuldnerbuchhaltung der letzten z. B. 8 Jahre. Feststellung des Zeitpunktes des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit sowie Suche nach Auffälligkeiten, z. B. Buchungstexten wie „Rücklastschrift“, „RLS“, „Pfändung“ o. ä., wiederkehrende glatte Zahlbeträge etc.
Bestimmung des Zeitpunkts des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit einschließlich gutachtlicher Stellungnahme
Unsere erfahrenen und gut geschulten Mitarbeiter unterstützen Sie bei jedweden Sonderaufgaben und Sonderauswertungen
Wir nutzen die modernsten Analyseprogramme wie z.B. IDEA, ACL und DATEV
Erstellung von Steuererklärungen für den Massezeitraum
Direkt aus der Verfahrensbuchhaltung heraus einschließlich stichprobenweise Prüfung der Buchhaltung auf steuerliche Richtigkeit und Besprechung der Änderungen mit Ihren Mitarbeitern
Übernahme der kompletten Korrespondenz mit den Finanzbehörden
Prüfung von Steuerbescheiden
Begleitung von steuerlichen Betriebsprüfungen
Führen von Rechtsbehelfsverfahren und von Klagen
Prüfung der Steuerbescheide, die den Anmeldungen zur Insolvenztabelle zugrunde liegen
Vereinfachte Prüfung von Steuerbescheiden für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung (Anmeldungen der Finanzämter zur Insolvenztabelle)
Prüfung von Steuerschätzungen auf Plausibilität, Herbeiführung von Minderungen, auch ohne Abgabe von Steuererklärungen
Lobu, JA, BWL
Lohnbuchhaltung für Ihre Insolvenzverfahren (Lobu)
Anfertigung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter einschließlich der üblichen Auswertungen, Meldungen und Bescheinigungen
Aufarbeitung von Rückständen
Beantwortung von Fragen der (ehemaligen) Mitarbeiter und der Krankenkassen
Beantragung von Insolvenzgeld sowie Erstellung der üblichen Bescheinigungen
Jahresabschlusserstellung i.I. (JA)
Erstellung von Jahresabschlüssen für Zeiträume vor und nach Insolvenzeröffnung
Wir sind es gewohnt weitestgehend selbstständig zu arbeiten und halten Sie von (unnötigen) Anfragen frei
In Absprache mit Ihnen organisieren wir selbständig den Zugriff auf das Belegwesen des Schuldnerunternehmens sowie auf alle für die Jahresabschlusserstellung von uns benötigten Unterlagen
Betriebswirtschaftliche Beratung (BWL)
Erstellung von Rentabilitätsprognosen
Erstellung von Liquiditätsplänen
Erstellung von Stichtagsbilanzen
Erstellung von steuerlichen und handelsrechtlichen Gutachten